AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GO7 AG

Für alle Verträge mit uns gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst vorangehenden Individualabreden mit unseren Kunden und sonstige besonderen Vertragsbedingungen wie Leistungsbeschreibungen, Preisvereinbarungen etc. Entgegenstehende AGB von Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern sie den vorliegenden AGB nicht widersprechen oder wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Die vorliegenden AGB gelten auch ohne gesonderte erneute Einbeziehung für sämtliche vertragliche Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden.

Jede, auch teilweise Verwendung unserer schriftlichen, mündlichen odergrafischen Leistungsergebnisse, seien sie urheberrechtlich, wettbewersbrechtlich, markenrechtlich oder sonstwie rechtlich geschützt oder nicht, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Das gilt auch für die Änderung und Bearbeitung sowie die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrundeliegenden Ideen.

3.1 Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, sofern nicht der Kunde unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht. Die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens gelten entsprechend.

3.2 Vorlagen, Dateien sowie sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die wir verwenden, erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Wir sind weder zur Herausgabe noch zur Aufbewahrung verpflichtet.

3.3 Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben. Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es uns unbenommen die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

3.4 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten nach einer Präsentation ohne Auftragserteilung verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an unserem Angebot oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.

4.1 Wir sind berechtigt, Dritte mit der Ausführung der uns übertragenen Arbeiten zu beauftragen.

4.2 Wir sind darüber hinaus dazu berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vereinbarungsgemäß mitwirken, im Namen des Kunden zu erteilen. Mit Einbeziehung der vorliegenden AGB erteilt uns der Kunde eine entsprechende Vollmacht.

4.3 Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Kunde bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistungen der Werbeträger haften wir nicht.

4.4 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Höhe des Arbeitsentgelts nach dem Mindestlohn- und dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Darüber hinaus verpflichtet er sich auch zur Einhaltung dieser Vorgaben für die von ihm eingesetzten Verleiher oder Nachunternehmer und von diesen eingesetzte Nachunternehmer im Rahmen des mit uns bestehenden Vertragsverhältnisses. Der Kunde wird uns entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer unaufgefordert vorlegen. Bei einem Verstoß gegen die in den Sätzen 1 und 2 genannten Pflichten sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Der Kunde stellt uns von jeder Haftung nach dem Mindestlohn- und dem Arbeitnehmerentsendegesetz frei. Wird uns aufgrund eines solchen Verstoßes ein Bußgeld wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit nach § 21 MiLoG oder § 23 AEntG auferlegt, ist der Kunde mit deren Rechtskraft verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe des Bußgeldes an uns zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schäden durch uns bleibt hiervon unberührt.

5.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.

5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß, fristgerecht und vollständig erfüllt.

5.3 Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird.

5.4 Eine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit des jeweiligen Projekts sowie der darin enthaltenen Leistungen sowie eine rechtliche Beratung durch uns sind nur dann von uns geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Wir übernehmen keine Haftung für die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher oder sonstiger Vorschriften.

6.1 Vereinbarte Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. Zudem werden die Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben von dem Kunden übernommen.

6.2 Unsere Rechnungen sind 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. An uns gestellte Rechnungen werden innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungserhalt beglichen.

6.3 Bis zur vollständigen Zahlung aller einen Auftrag betreffender Rechnungen behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Kunden über.

6.4 Wir sind berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erteilte Teilleistungen in Rechnung zu stellen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen oder von dem Kunden abgenommen worden sein müssen.

6.5 Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinlayouts, Manuskripten, Konzepten, Leistungsabläufen etc., die auf Grund von Änderungen der Auftrags-/Vertragsinhalte vom Kunden gewünscht werden, werden nach dem Zeitaufwand und entsprechend dem Preismaßstab des vorliegenden Auftrags berechnet. Wir sind auch in diesem Fall dazu berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben. Der Kunde erteilt uns auch hierzu mit Vertragsschluss entsprechende Vollmacht. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten sowie Materialkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Korrekturabzügen, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck sind vom Kunden gegen Nachweis zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind oder für erforderlich gehalten werden durften, sind vom Kunden gegen Nachweis zu erstatten.

6.6 Kündigt der Kunde nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projekts das Vertragsverhältnis, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung ist um den Betrag zu mindern, der den Aufwendungen entspricht, die wir durch Nichtdurchführung des Projekts oder Abbruch des Projekts eingespart haben.

6.7 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden von uns nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

Dem Kunden werden mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen für die bei Vertragsschluss beabsichtigten und erkennbaren Zwecke erforderlichen Nutzungsrechte in dem vertraglich vereinbarten Umfang. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, erhält der Kunde im Zweifel ein einfaches, nicht übertragbares, für die Dauer der erstmaligen Verwendung befristetes Nutzungsrecht, beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Vervielfältigung unserer Leistungsergebnisse ist stets ausgeschlossen. Die Regelung in Ziffer 2 der vorliegenden AGB bleibt unberührt. Bei sämtlichen Veröffentlichungen werden wir in branchenüblicher Form als Ersteller genannt, auch wenn die Leistungen nicht Urheberrechtsschutz nach § 2 UrhG genießen. Ein über die vertraglich vereinbarte hinausgehende Vergütung wird von uns hierfür nicht bezahlt.

8.1 Bei Sach – und Rechtmängeln unserer Arbeiten, Gewerke, Lieferungen und Leistungen steht uns nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung (Beseitigung des Mangels durch uns geeignet erscheinende Maßnahmen und nach unserem Ermessen) oder Nachlieferung (Lieferung eines mangelfreien Werks) zu. Im Rahmen eines Projekts besteht zu unseren Gunsten Gestaltungsfreiheit. Missgefallen des Kunden an der künstlerischen Gestaltung gilt nicht als Sachmangel.

8.2 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, sofern uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässige Pflichtverletzung vorzuwerfen ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, grober Fahrlässigkeit und der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften wir unbeschränkt.

9.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Aktiv – und Passivprozesse aus oder in Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen uns und unseren Kunden sowie für sämtliche außervertraglichen Streitigkeiten ist Mannheim.

9.2 Für sämtliche Vertragsbeziehungen gelten ausschließlich die Vorschriften des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des CISG (UN-Kaufrecht).

Nebenabreden zu und Änderungen von vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sofern eine vertragliche Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, bleiben die übrigen Vereinbarungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Vereinbarung tritt die gesetzliche Regelung, bei Fehlen einer solchen eine Regelung, die Sinn und Zweck sowie Inhalt der unwirksamen Regelung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.